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Anwartschaftsversicherung - ohne Risikoprüfung zurück in die heimische Krankenversicherung (PKV / GKV)_ratgeber_gesundheit2_gr
Zu dem Thema Anwartschaft bzw. einer Anwartschaftsversicherung erreichen uns häufig viele Rückfragen. Was genau ist das? Wozu dient sie und lohnt sie sich überhaupt? Über diese und weitere Fragen wollen wir in diesem Beitrag Aufschluss geben.

Um zu gewährleisten, dass die deutsche Versicherung auch nach Wiederkehr zu den gleichen Bedingungen leistet, wurde die so genannte Anwartschaft entwickelt. Der monatliche Beitrag ist deutlich niedriger als der Regelbeitrag einer aktiven Krankenversicherung und ist so berechnet, dass er die anfallenden Verwaltungskosten deckt. Das eigentliche Versicherungsverhältnis ruht. Des Weiteren gilt der abgeschlossene Zeitraum auch als Vorversicherungszeit in Bezugnahme auf die Pflegeversicherung. Während dieser Dauer besteht kein Leistungsanspruch gegenüber dem deutschen Versicherer.

IN DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG (GKV)

Seit der Gesundheitsreform besteht in der gesetzlichen Krankenversicherung eine Versicherungspflicht für in Deutschland behördlich gemeldete Personen. Für Reisende, die aus dem Ausland zurück nach Deutschland kommen, bedeutet dies, dass sie ab dem ersten Tag im Inland Anspruch auf Krankenversicherungsschutz haben. Bei einem längerfristigen Auslandsaufenthalt wird der vollumfängliche Versicherungsschutz in Deutschland in der Regel nicht mehr benötigt. Da gemäß der Gesetzeslage und seitens der gesetzlichen Krankenkassen für einst Pflichtversicherte eine Wiederaufnahmepflicht besteht, bietet sich die Möglichkeit, die Versicherung zu kündigen und nach Rückkehr erneut zu beantragen. Dies bedeutet eine erhebliche Kostenersparnis während des Auslandsaufenthaltes. Die Vereinbarung einer Anwartschaft ist für diesen Personenkreis nicht zwingend erforderlich. Anderes gilt für freiwllig gesezlich Versicherte: Die Wiederaufnahmepflicht besteht nicht uneingeschränkt. Sofern von der eigenen Krankenkasse angeboten, sollte in diesen Fällen eine Anwartschaft vereinbart werden. Besteht eine Versicherung im Familientarif, so ist von einer Ruhigstellung dringend abzuraten – wird eine solche vereinbart, so gilt dies für alle im Tarif versicherten Mitglieder. Auch die in Deutschland verbleibenden Familienangehörigen hätten somit keinen Versicherungsschutz mehr.

IN DER PRIVATEN KRANKENVERSICHERUNG (PKV)

Auch für Personen, welche vor ihrem Auslandsaufenthalt privat versichert waren, besteht seit dem Jahr 2009 bei Rückkehr nach Deutschland eine Versicherungspflicht. Da im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung seitens der privaten Versicherungsgesellschaften jedoch keine Wiederaufnahmepflicht besteht, wird die Vereinbarung einer Anwartschaft dringend empfohlen! Andernfalls ist der zukünftige Versicherungsschutz im Heimatland gefährdet.

Man unterscheidet in der PKV dabei zwischen einer kleinen, und einer großen Anwartschaft. Die kleine Anwartschaftsversicherung sichert Ihnen den Wiedereinstieg zu den selben Konditionen (Leistungsumfang der Versicherung) wie zum Zeitpunkt der Ruhigstellung.

Bei einer großen Anwartschaft spielt zudem die so genannte Altersrückstellung eine Rolle: Für einen höheren, monatlichen Beitrag können während der Ruhezeit Rücklagen gebildet werden. Bei Wiedereintritt in den selben Versicherungstarif dient als Berechnungsgrundlage für den monatlichen Beitrag das Austrittsalter vor Reisebeginn. So können Beitragsaufschläge vermeiden werden.

Für weiterführende Informationen zur Anwartschaft und die damit verbundenen Kosten, kontaktieren Sie bitte Ihre Private Krankenversicherung bzw. Ihre Krankenkasse.

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