TravelSecure Versicherung
Würzburger Incoming-Reisekrankenversicherung für Studenten, Sprachschüler, Doktoranden, Gastwissenschaftler & Praktikanten
Besucherversicherung
ab
25,00 €
pro Monat
Sie haben Fragen zum Onlineabschluss dieser Reiseversicherung? Das Team von ReisePolice.com berät Sie gern!
Tel. +49 351 8328830
(Mo.-Fr. 9-12 Uhr & 13-17 Uhr)
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Tarif:
Reiseschutz für Ausländer in DeutschlandProdukt:
Incoming-VersicherungEinzelpolice / Jahrespolice:
Einmalversicherung für eine ReiseReisedauer:
bis 36 Monate (3 Jahre)Geltungsbereich:
gültig für DE, LI, CH, NO, IS & EU-StaatenHeimaturlaub:
siehe TarifvarianteReiseart:
gültig für Studenten, Praktikanten & SprachschülerAltersgrenzen:
bis zum 35. Lebensjahr buchbarSelbstbeteiligung:
ohne SelbstbehaltTesturteil:
-Krankenrücktransport:
medizinisch sinnvoller & vertretbarer RücktransportZusatzleistungen:
Reisehaftpflicht & Reiseunfall optionalAbschlussfrist:
bis zum Abreisetag möglichVerlängerungsoption:
mit Vertragsverlängerung innerhalb der HöchstversicherungsdauerZahlungsart:
monatlich, jährlich oder einmalig per Lastschrift bzw. KreditkarteBeitrag für Familien / Senioren:
Kein AngebotMindestprämie:
-Leistungen im Überblick | TravelSecure4Students | ||
---|---|---|---|
AUSLANDSREISE-KRANKENVERSICHERUNG | EXKLUSIV | KOMFORT | BASIS |
Selbstbeteiligung im Versicherungsfall | Ohne SB | Ohne SB | Ohne SB |
Ambulante Heilbehandlung beim Arzt Für Behandlungen in Deutschland gilt im Rahmen der GOÄ/GOZ: |
100% | 100% | 100% |
- ärztliche Leistungen bis zum ... Satz | 2,3-fach | 2,3-fach | 2,3-fach |
- Labor-Leistungen (Nummer 437 sowie Abschnitt M) bis zum ... Satz | 1,15-fach | 1,15-fach | 1,15-fach |
- Technische Leistungen (Abschnitte A, E und O) bis zum ... Satz | 1,8-fach | 1,8-fach | 1,8-fach |
Ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel | 100% | 100% | 100% |
Medizinisch notwendige Behandlung wegen Schwangerschaft nach Ablauf der Wartezeit von 8 Monaten | 100% | 100% | 100% |
Stationäre Behandlung (Bei Behandlung in Deutschland nur Regelleistung - im Mehrbettzimmer, keine privatärztliche Behandlung) | 100% | 100% | 100% |
medizinisch notwendiger Krankentransport zur stationären Behandlung | 100% | 100% | 100% |
unfallbedingt erforderliche Hilfsmittel je Versicherungsjahr max. | 750 € | 500 € | 250 € |
Schmerzstillende Zahnbehandlungen, Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung je Versicherungsjahr max. | 750 € | 500 € | 250 € |
Zahnersatz (sowie Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz) je Versicherungsjahr max. | 50% bis 750 € | 50% bis 500 € | 50% bis 250 € |
litationsmaßnahmen | 100% | 100% | 100% |
Ärztlich verordnete Heilmittel je Versicherungsjahr bis max. | 750 € | 500 € | 250 € |
Kosten des medizinisch sinnvollen Rücktransports | 100% | 100% | 100% |
Kosten der Überführung max. | 30.000 € | 30.000 € | 30.000 € |
Bestattungskosten vor Ort max. bis | 30.000 € | 30.000 € | 30.000 € |
Optional buchbar | |||
REISE-UNFALLVERSICHERUNG | EXKLUSIV | KOMFORT | BASIS |
Selbstbeteiligung im Versicherungsfall | Ohne SB | Ohne SB | Ohne SB |
Versicherungssumme im Todesfall | 5.000 € | 5.000 € | 5.000 € |
Grundsumme für Invalidität | 30.000 € | 30.000 € | 30.000 € |
Leistung bei Vollinvalidität (100 %) | 105.000 € | 105.000 € | 105.000 € |
Progressive Invaliditätsstaffel | 350% | 350% | 350% |
Bergungskosten | 5.000 € | 5.000 € | 5.000 € |
Kosmetische Operationen | 5.000 € | 5.000 € | 5.000 € |
REISE-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG | EXKLUSIV | KOMFORT |
BASIS |
Selbstbeteiligung im Versicherungsfall | Ohne SB | Ohne SB | Ohne SB |
Deckungssumme für Personen- und Sachschäden pauschal | 3.000.000 € | 3.000.000 € | 3.000.000 € |
Deckungssumme für Vermögensschäden | 50.000 € | 50.000 € | 50.000 € |
Tarifvariante | Reisedauer | Alter | Selbstbehalt | Monatsbeitrag | Geltungsbereich Outgoing | Geltungsbereich Incoming |
---|---|---|---|---|---|---|
Reisekrankenversicherung BASIS | 1.-12. Monat | bis 35 J. | nein | 25,00 € | Weltweit ohne USA / Kanada |
Deutschland, Länder der EU, einschließlich Lichtenstein, Norwegen, Schweiz und Island |
13.-36. Monat | bis 35 J. | nein | 45,00 € | |||
1.-12. Monat | bis 35 J. | nein | 38,00 € | Weltweit inkl. USA / Kanada |
||
13.-36. Monat | bis 35 J. | nein | 67,00 € | |||
Reisekrankenversicherung KOMFORT | 1.-12. Monat | bis 35 J. | nein | 31,00 € | Weltweit ohne USA / Kanada |
|
13.-36. Monat | bis 35 J. | nein | 53,00 € | |||
1.-12. Monat | bis 35 J. | nein | 45,00 € | Weltweit inkl. USA / Kanada |
||
13.-36. Monat | bis 35 J. | nein | 75,00 € | |||
Reisekrankenversicherung EXKLUSIV | 1.-12. Monat | bis 35 J. | nein | 48,00 € | Weltweit ohne USA / Kanada |
|
13.-36. Monat | bis 35 J. | nein | 63,00 € | |||
1.-12. Monat | bis 35 J. | nein | 65,00 € | Weltweit inkl. USA / Kanada |
||
13.-36. Monat | bis 35 J. | nein | 85,00 € | |||
Reisehaftpflicht- und Reiseunfallversicherung*)**) | 1.-36. Monat | bis 35 J. | nein | 5,00 € | Weltweit inkl. USA / Kanada |
*) monatliche Prämie für Reisehaftpflicht-/Reiseunfallversicherung inkl. der z. Zt. gültigen Versicherungssteuer
**) Die Reisehaftpflicht-/Reiseunfallversicherung kann optional zur Reisekrankenversicherung abgeschlossen werden.
Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzform des Versicherungsumfanges dar.
Maßgeblich sind die zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen und der im Versicherungsschein dokumentierte Tarif.
Für welche Aufenthalte und Reisen gilt die Versicherung (Geltungsbereich)?
Innerhalb der vereinbarten Laufzeit der Versicherung gilt der Versicherungsschutz
für eine versicherte Person:
- mit Heimatland Deutschland: für die Dauer des Aufenthaltes außerhalb Deutschlands und, soweit vereinbart, auch vorübergehend im Heimatland, wenn der Versicherungsvertrag für mindestens 12 Monate abgeschlossen wurde.
- mit Heimatland außerhalb Deutschlands: für die Dauer des Aufenthaltes in Deutschland, der EU einschließlich der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island und, soweit vereinbart, auch vorübergehend im Heimatland, wenn der Versicherungsvertrag für mindestens 12 Monate abgeschlossen wurde.
Als Heimatland gilt das Land, in welchem die versicherte Person seit mindestens zwei Jahren vor Versicherungsbeginn ihren ständigen Hauptwohnsitz hatte.
Reisen in USA/Kanada:
Reist eine versicherte Person während des Versicherungszeitraumes in die USA und/oder Kanada, ist für jeden angefangenen Monat des Aufenthaltes in USA und/oder Kanada der Beitrag für Versicherungsschutz in USA und/oder Kanada zu zahlen. Ausgenommen von dieser Regelung bleiben alle Urlaubsreisen und Heimaturlaube in den USA und/oder Kanada bis zu einer maximalen Aufenthaltsdauer von 42 Tagen innerhalb des Versicherungsjahres.
Abschlussfrist:
Der Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages ist vor Antritt der Auslandsreise bzw. innerhalb von 10 Tagen nach Einreise in das jeweilige Reiseland zu stellen. Das Datum der Einreise ist auf Verlangen nachzuweisen. Nach Ablauf der Frist von 10 Tagen nach Einreise ist der Abschluss eines Versicherungsvertrages nicht mehr möglich.
Innerhalb der vereinbarten Laufzeit der Versicherung gilt der Versicherungsschutz
für eine versicherte Person:
- mit Heimatland Deutschland: für die Dauer des Aufenthaltes außerhalb Deutschlands und, soweit vereinbart, auch vorübergehend im Heimatland, wenn der Versicherungsvertrag für mindestens 12 Monate abgeschlossen wurde.
- mit Heimatland außerhalb Deutschlands: für die Dauer des Aufenthaltes in Deutschland, der EU einschließlich der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island und, soweit vereinbart, auch vorübergehend im Heimatland, wenn der Versicherungsvertrag für mindestens 12 Monate abgeschlossen wurde.
Als Heimatland gilt das Land, in welchem die versicherte Person seit mindestens zwei Jahren vor Versicherungsbeginn ihren ständigen Hauptwohnsitz hatte.
Reisen in USA/Kanada:
Reist eine versicherte Person während des Versicherungszeitraumes in die USA und/oder Kanada, ist für jeden angefangenen Monat des Aufenthaltes in USA und/oder Kanada der Beitrag für Versicherungsschutz in USA und/oder Kanada zu zahlen. Ausgenommen von dieser Regelung bleiben alle Urlaubsreisen und Heimaturlaube in den USA und/oder Kanada bis zu einer maximalen Aufenthaltsdauer von 42 Tagen innerhalb des Versicherungsjahres.
Abschlussfrist:
Der Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages ist vor Antritt der Auslandsreise bzw. innerhalb von 10 Tagen nach Einreise in das jeweilige Reiseland zu stellen. Das Datum der Einreise ist auf Verlangen nachzuweisen. Nach Ablauf der Frist von 10 Tagen nach Einreise ist der Abschluss eines Versicherungsvertrages nicht mehr möglich.