Würzburger Versicherung

Würzburger Reisekarte4you Basispaket (ohne Selbstbehalt)

Reiserücktrittsversicherung

ab
62,00 €
pro Jahr
Sie haben Fragen zum Onlineabschluss dieser Reiseversicherung? Das Team von ReisePolice.com berät Sie gern!

Tel. +49 351 8328830
(Mo.-Fr. 9-12 Uhr & 13-17 Uhr)
Tarif:
für Deutsche im In- und Ausland
Produkt:
Jahres-Reiserücktrittsversicherung
Reiseabbruch:
mit Reiseabbruchversicherung
Einzelpolice / Jahrespolice:
Jahresversicherung für beliebig viele Reisen im Jahr
Reisedauer:
unbegrenzt
Geltungsbereich:
weltweit (mit USA & Kanada)
Reiseart:
gültig für Privat- und Geschäftsreisen
Altersgrenzen:
keine Altersbegrenzung
Maximaler Reisepreis:
bis 10.000 € (E/S) / 15.000 € (F) Reisepreis buchbar
Selbstbeteiligung:
ohne Selbstbehalt (amb. Erkrankungen SB 20%, mind. 25 €)
Risikoträger:
Würzburger Versicherungs-AG
Testurteil:
Stiftung Warentest 2024 (sehr gut)
Abschlussfrist:
Der Versicherungsvertrag muss spätestens 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen sein. Bei Reisebuchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsvertrag am Buchungstag oder spätestens 4 Tage nach Buchung abgeschlossen wird.
Verlängerungsoption:
automatische Vertragsverlängerung
Zahlungsart:
jährlich per Lastschrift
Mindestprämie:
-
Familiendefinition:
Als Paare gelten Lebens- oder Ehepartner in häuslicher Gemeinschaft. Als Familie gelten max. 2 Erwachsene (Ehepartner/Lebensgefährte) und mind. ein, max. bis 5 unterhaltsberechtigte Kinder die gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben.
Leistungen im ÜberblickReisekarte4you Basispaket
Selbstbehalt:  wahlweise mit/ohne Selbstbehalt
Die Leistungserstattung erfolgt je nach gewählten Tarif mit oder ohne Selbstbehalt. Der Selbstbehalt beträgt bei Krankheit 20% mind. 25 € pro Person. Für alle weiteren versicherten Gründe beträgt der Selbstbehalt 25 € pro Person.  
REISE-RÜCKTRITTSVERSICHERUNG  inklusive
Versicherte Leistungen:  
Erstattung der vertraglich anfallenden Stornokosten wenn die versicherte Reise aus genannten Gründen nicht angetreten werden kann  
Erstattung der Mehrkosten der Hinreise, wenn die versicherte Reise aus den genannten Gründen oder wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln verspätet angetreten wird  
Erstattung der Umbuchungskosten je versicherte Person bis zu  
Erstattung der Kosten für gebuchte und versicherte Reiseleistungen die z.B. wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht in Anspruch genommen werden konnten  
Zu den Rücktrittskosten zählt auch ein etwaiges Vermittlungsentgelt, sofern dieses im versicherten Reisepreis berücksichtigt wurde bis max. 100 €
Erstattung der Mehrkosten für einen Einzelzimmerzuschlag bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten  
Erstattung von Visa-Gebühren je versicherter Person, bis 100 €
Versicherte Ereignisse:  
Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung  
Unerwartete Impfunverträglichkeit  
Schwangerschaft  
Schaden am Eigentum  
Verlust des Arbeitsplatzes  
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses  
Arbeitsplatzwechsel  
unerwarteter Beginn des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) oder des freiwilligen sozialen Jahres (FSJ)  
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen der versicherten Person an einer Schule/Universität Berufsschule, Universität, Fachhochschule/College  
Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt  
Bruch von Prothesen, bzw. unerwartete Lockerung von implantierten Gelenken  
Einreichung der Scheidungsklage  
unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. Gilt auch für eine zur Reise angemeldete und mitreisende Katze.  
unerwartete gerichtliche Ladung  
konjunkturbedingte Kurzarbeit  
unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z. B. Knochenmark)  
unerwarteter Ausfall eines implantierten Herzschrittmachers  
unerwartete Adoption eines minderjährigen Kindes/Pflegekindes  
   
REISEABBRUCHVERSICHERUNG inklusive
Versicherte Leistungen:  
Erstattung der Kosten bei nicht planmäßiger Beendigung der Reise inkl. Urlaubsschutz bzw. Urlaubsgarantie*  
Erstattung von Mehrkosten infolge einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels. Es werden auch die nachgewiesenen Aufwendungen für notwendige und angemessene Verpflegung und Unterkunft übernommen.  
Bei Naturkatastrophen/Elementarereignisse am Urlaubsort Erstattung von Mehrkosten der versicherten Person bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung am Urlaubsort für Unterkunft und Verpflegung, sowie die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten  
Erstattung von zusätzlichen Rückreisekosten und Mehrkosten  
Erstattung der bei einer gebuchten Rundreise oder Kreuzfahrt anfallenden Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung  
Erstattung der Kosten bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung bei Tod, unerwartet schwerer Erkrankung oder schwerem Unfall (Mehrkosten, Rückreisekosten)  
Erstattung der Mehrkosten der versicherten Person bei Aufenthaltsverlängerung wegen Transportunfähigkeit einer mitreisenden Risikoperson  
*Urlaubsschutz bzw. Urlaubsgarantie:  
Bei Reiseabbruch innerhalb der ersten Hälfte, maximal jedoch in den ersten 8 Reisetagen erhalten Sie den kompletten Gesamtreisepreis erstattet. Ab der zweiten Hälfte der gebuchten und versicherten Reise leistet der Versicherer noch Entschädigung für gebucht und versicherte Reiseleistungen. Allerdings nur, sofern Sie diese aufgrund des Reiseabbruchs nicht mehr in Anspruch nehmen. Dies gilt spätestens ab dem 9. Reisetag. Voraussetzung hierfür ist, dass der Reiseabbruch aus einem versicherten Grund erfolgt.  
Versicherte Ereignisse:
 
Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung  
Unerwartete Impfunverträglichkeit  
Schwangerschaft  
Schaden am Eigentum  
Verlust des Arbeitsplatzes  
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses  
Arbeitsplatzwechsel  
unerwarteter Beginn des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) oder des freiwilligen sozialen Jahres (FSJ)  
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen  
Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt  
Bruch von Prothesen, bzw. unerwartete Lockerung von implantierten Gelenken  
Einreichung der Scheidungsklage  
unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes  
unerwartete gerichtliche Ladung  
konjunkturbedingte Kurzarbeit  
unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z. B. Knochenmark)  

Die genauen Leistungen und zusätzliche Informationen entnehmen Sie bitte den detaillierten Versicherungsbedingungen.
 Würzburger Jahres-Reiserücktrittsversicherung für Einzelpersonen
Jahresbeitrag:mit Selbstbehaltohne Selbstbehalt
  Reisekarte4you Basispaket
  Mit Reiseabbruch
Reisepreis bis bis 66 Jahre ab 67 Jahre bis 66 Jahre ab 67 Jahre
1.000 € 46,00 € 90,00 € 62,00 € 135,00 €
2.000 € 70,00 € 145,00 € 77,00 € 170,00 €
3.000 € 102,00 € 196,00 € 110,00 € 230,00 €
4.000 € 124,00 € 231,00 € 140,00 € 260,00 €
6.000 € 168,00 € 317,00 € 189,00 € 350,00 €
8.000 € 234,00 € 433,00 € 255,00 € 490,00 €
10.000 € 318,00 € 598,00 € 380,00 € 690,00 €

 Würzburger Jahres-Reiserücktrittsversicherung für Familien / Paare
Jahresbeitrag:mit Selbstbehaltohne Selbstbehalt
  Reisekarte4you Basispaket
  Mit Reiseabbruch
Reisepreis bis bis 66 Jahre ab 67 Jahre bis 66 Jahre ab 67 Jahre
2.000 € 87,00 € 180,00 € 107,00 € 230,00 €
3.000 € 112,00 € 227,00 € 132,00 € 270,00 €
4.000 € 145,00 € 257,00 € 155,00 € 300,00 €
5.000 € 185,00 € 334,00 € 215,00 € 380,00 €
6.000 € 200,00 € 355,00 € 235,00 € 435,00 €
8.000 € 265,00 € 464,00 € 320,00 € 575,00 €
10.000 € 339,00 € 625,00 € 410,00 € 815,00 €
12.000 € 398,00 € 723,00 € 490,00 € 950,00 €
15.000 € 488,00 € 958,00 € 590,00 € 1.180,00 €

Für den Vertragsabschluss beachten Sie bitte folgende Hinweise:

Familien / Paardefinition:
- Ein Erwachsener oder zwei Erwachsene (Ehepartner/Lebensgefährten) und
- Mindestens ein, maximal bis zu fünf unterhaltsberechtigte Kinder. Dabei kann es sich um eigene Kinder, Pflege-, Stief- oder Adoptivkinder handeln. Kinder sind im Familientarif bis zum Ende der Ausbildung bzw. des Studiums mitversichert. Längstens jedoch, bis das Kind 25 Jahre alt wird.
Paare (Ehepartner / Lebensgefährten) werden ebenfalls als Familie bezeichnet.
Es muss kein gemeinsamer Wohnsitz vorliegen.

Abschlussfrist:
Der Versicherungsvertrag muss spätestens 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen sein. Bei Reisebuchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsvertrag am Buchungstag oder spätestens 4 Tage nach Buchung abgeschlossen wird.

Selbstbehalt:
Die Reiserücktrittsversicherung ist wahlweise mit oder ohne Selbstbehalt abschließbar. Wenn Sie sich für die Variante mit Selbstbehalt entscheiden, so beläuft sich dieser bei jedem Versicherungsfall auf 25,00 EUR je Person. Wird der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst, so trägt der Versicherte von dem erstattungsfähigen Schaden 20% selbst, mindestens 25,00 € je Person.

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