ReisePolice
ReisePolice TOURIST Auslandsreise-Krankenversicherung
Reisekrankenversicherung
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Tel. 0351 / 8328830 (Mo. - Fr. 9.00 bis 12.00 Uhr & 13.00 bis 17.00 Uhr)
Tarif:
für Deutsche im Ausland (Outgoing)Produkt:
Langzeit ReisekrankenversicherungEinzelpolice / Jahrespolice:
Einmalversicherung für eine ReiseReisedauer:
bis 548 TageGeltungsbereich:
weltweit mit / ohne USA & KanadaHeimaturlaub:
bis 4 Wochen pro Jahr mitversichertReiseart:
gültig für alle ReiseartenAltersgrenzen:
keine AltersbegrenzungSelbstbeteiligung:
wahlweise SB 0 € / SB 50 €Risikoträger:
HanseMerkur Reiseversicherung AGTesturteil:
-Krankenrücktransport:
medizinisch notwendiger RücktransportZusatzleistungen:
-Abschlussfrist:
bis zum Abreisetag möglichVerlängerungsoption:
Verlängerung auf schriftliche Anfrage möglich (Prüfung)Zahlungsart:
monatlich, jährlich oder einmalig per Lastschrift / KreditkarteBeitrag für Einzelperson / Familie / Senioren:
ab 0,80 € / kein Angebot / ab 2,70 € (> 60 J.) pro TagMindestprämie:
-Leistungen im Überblick | ReisePolice TOURIST |
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AUSLANDSREISE-KRANKENVERSICHERUNG | |
Selbstbeteiligung im Schadenfall - wahlweise | SB 0 € / SB 50 € |
Freie Arzt, Zahnarzt und Krankenhauswahl | 100% |
Ambulante Heilbehandlung beim Arzt wegen Krankheit oder Unfallfolgen | 100% |
Ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel | 100% |
Ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physikalsche Behandlungen | 100% |
Ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik | 100% |
Ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles | 100% |
Röntgendiagnostik | 100% |
Unaufschiebbare Operationen | 100% |
Schmerzstillende konservierende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausführung | 100% |
Reparatur von vorhandenem Zahnersatz | 100% |
Stationäre Heilbehandlung im Krankenhaus (einschließlich Unterkunft und Verpflegung) | 100% |
Kosten für eine medizinisch notwendige Heilbehandlung des neugeborenen Kindes bei Frühgeburt bis | 50.000 € |
Betreuung mitreisender minderjähriger Kinder | 100% |
Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus bei stationärer Behandlung des versicherten minderjährigen Kindes | 100% |
Medizinisch notwendige Behandlungen wegen Beschwerden während der Schwangerschaft, Frühgeburten bis zur 36. SSW und notwendige Abbrüche | 100% |
Krankentransport zur stationären Behandlung in das nächsterreichbare geeignete Krankenhaus und zurück zur Unterkunft | 100% |
Mehrkosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport ins Heimatland | 100% |
Krankenhaustagegeld, wahlweise anstelle von Kostenersatzleistungen für die stationäre Heilbehandlung (bis maximal 30 Tage) | 50 € pro Tag |
Überführungskosten ins Heimatland | 100% |
Bestattungskosten bei Tod im Ausland | 100% |
Nachleistung im Ausland bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit. | 100% |
Notrufservice mit 24 Stunden-Notfall-Hotline | 100% |
ReisePolice TOURIST Auslandsreise-Krankenversicherung | |||||
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Tarifvariante | Max. Reisedauer | Selbstbehalt | Alter | Beitrag pro Tag | Geltungsbereich |
Einzelperson | 1.-365. Tag | nein | bis 60 J. | 0,95 € | Weltweit ohne USA + Kanada |
366.-548. Tag | 1,50 € | ||||
1.-365. Tag | nein | ab 60 J. | 2,90 € | ||
366.-548. Tag | 8,50 € | ||||
1.-365. Tag | nein | bis 60 J. | 2,45 € | Weltweit mit USA + Kanada | |
366.-548. Tag | 4,50 € | ||||
1.-365. Tag | nein | ab 60 J. | 8,50 € | ||
366.-548. Tag | 13,50 € |
ReisePolice TOURIST Auslandsreise-Krankenversicherung | |||||
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Tarifvariante | Max. Reisedauer | Selbstbehalt | Alter | Beitrag pro Tag | Geltungsbereich |
Einzelperson | 1.-365. Tag | 50 € | bis 60 J. | 0,80 € | Weltweit ohne USA + Kanada |
366.-548. Tag | 1,40 € | ||||
1.-365. Tag | 50 € | ab 60 J. | 2,70 € | ||
366.-548. Tag | 8,00 € | ||||
1.-365. Tag | 50 € | bis 60 J. | 2,30 € | Weltweit mit USA + Kanada | |
366.-548. Tag | 4,20 € | ||||
1.-365. Tag | 50 € | ab 60 J. | 8,00 € | ||
366.-548. Tag | 12,70 € |
Für den Vertragsabschluss beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Versicherbarer Personenkreis:
Versicherungsfähig sind Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
Geltungsbereich:
Der Versicherungsschutz gilt für den vereinbarten örtlichen Geltungsbereich für Reisen im Ausland. Als Ausland gelten nicht das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland sowie das Staatsgebiet, in dem Sie bei Antragstellung einen Wohnsitz haben.
Versicherungsschutz im Heimatland:
Bei Versicherungsvertragen von mindestens 6 monatiger Dauer besteht Versicherungsschutz auch bei einer vorübergehenden Rückkehr in das Heimatland der versicherten Person. Der Versicherungsschutz im Heimatland ist begrenzt auf maximal vier Wochen für alle Heimatlandaufenthalte je Versicherungsjahr. Als Versicherungsjahr gilt dabei ein Zeitraum von zwölf Monaten gerechnet ab Versicherungsbeginn. Beginn und Ende einer jeden Reise in das Heimatland während der Vertragslaufzeit sind vom Versicherungsnehmer auf Verlangen des Versicherers im Leistungsfall nachzuweisen.
Selbstbeteiligung:
Bei Wahl der Tarifvariante "mit Selbstbehalt" fällt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 50,- € pro Versicherungsfall an.
Abschlusshinweise:
Der Versicherungsabschluss muss vor Reiseantritt für die gesamte Reisedauer erfolgen. Ein Abschluss aus dem Ausland ist nicht möglich! Der ergänzende Abschluss der ReisePolice TOURIST als Verlängerung einer bereits bestehenden Auslandsreise-Krankenversicherung ist nicht möglich.
Sofern für die versicherte Person bereits ein Vertrag nach diesem Tarif bestanden hat, ist der Abschluss eines erneuten Vertrages nach diesem Tarif erst nach einer mindestens 2-monatigen Aufenthaltsdauer in der Bundesrepublik Deutschland möglich. Wird dennoch für eine von dieser Regelung betroffene Person die Prämie gezahlt, so steht der Betrag dem Absender zur Verfügung.
Kündigung:
Ihr Vertrag endet mit der Beendigung Ihrer Reise, spätestens zum vereinbarten Versicherungsende. Sie können die Reisekrankenversicherung auch bei einer vorzeitigen Beendigung der Auslandsreise beenden. Bitte reichen Sie uns hierfür einen geeigneten Nachweis ein (z.B. ein Flugticket oder einen neuen Versicherungsnachweis). Ihr Vertrag wird in diesem Fall frühestens zu dem Zeitpunkt beendet, an dem wir oder die HanseMerkur über die vorzeitige Beendigung Ihrer Reise Kenntnis erlangen. Zu viel gezahlte Prämien werden anteilig erstattet.