Europ Assistance Versicherung
Europ Assistance Auslandsreisekrankenversicherung
Reisekrankenversicherung
Tel. +49 351 8328830
(Mo.-Fr. 9-12 Uhr & 13-17 Uhr)
Tarif:
für Deutsche im Ausland (Outgoing)Produkt:
ReisekrankenversicherungEinzelpolice / Jahrespolice:
Einmalversicherung für eine ReiseReisedauer:
bis 31 TageGeltungsbereich:
weltweit inkl. USA & KanadaHeimaturlaub:
-Reiseart:
gültig für Privat- und GeschäftsreisenAltersgrenzen:
keine AltersbegrenzungSelbstbeteiligung:
ohne SelbstbehaltRisikoträger:
Europ Assistance Versicherungs-AGTesturteil:
-Krankenrücktransport:
medizinisch sinnvoller & vertretbarer RücktransportZusatzleistungen:
-Abschlussfrist:
bis zum Abreisetag möglichVerlängerungsoption:
-Zahlungsart:
einmalig per LastschriftBeitrag für Einzelperson / Familie / Senioren:
45,00 € / ab 95,00 € / 56,00 € (> 65 J.) einmaligMindestprämie:
-Leistungen im Überblick (Auszug) | Europ Assistance (Auslandskranken) |
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AUSLANDSKRANKENVERSICHERUNG | |
Selbstbeteiligung im Versicherungsfall | Ohne SB |
Krankheits- und Unfallschutz | |
Übernahme der anfallenden Kosten für Behandlungen (ambulant & stationär) und Arzneimittel, auch bei Zahnbehandlungen | |
Kostenübernahme alternativer Behandlungsmethoden - Wenn Sie eine ärztliche Verordnung haben, übernimmt die EA die Kosten für alternative Behandlungsmethoden in unbegrenzter Höhe. | |
Organisation und Bezahlung des medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransportes | |
Organisation und Bezahlung des Krankentransportes, zudem auch die Kosten für eine Begleitperson | |
Kostenübernahme für die Wiederherstellung Ihrer Gesundheit nach Krankheit, Unfall oder einer Schwangerschaftskomplikation | |
Kostenübernahme wenn Sie für die medizinische Behandlung im Ausland transportiert werden müssen | |
Übernahme der Kosten wenn Sie aus dem Ausland nach Hause transportiert werden (Krankenrücktransporte, wenn medizinisch sinnvoll, bei medizinischer Unterversorgung oder bei langer Behandlungsdauer) | |
Überführung zur Bestattung in Deutschland oder für eine Bestattung im Ausland | |
Übernahme der Kosten für die Behandlung frühgeborener Kinder | |
Kostenübernahme für die Unterbringung einer Begleitperson für Kinder im Krankenhaus sowie für die Betreuung von Kindern, um die Sie sich nicht selbst kümmern können | |
Übernahme Such-, Rettungs- und Bergungskosten | 10.000 € |
Verlängerung des Versicherungsschutzes, wenn Sie Ihre Rückreise, aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, nicht wie geplant antreten können. In diesem Fall leistet die Europ Assistance, bis Ihre Rückreise möglich ist. | |
Krankenbesuch einer nahestehenden Person - Wenn Sie länger als fünf Tage im Krankenhaus behandelt werden, übernimmt der Versicherer die Kosten für die An- und Abreise einer Ihnen nahestehenden Person. | |
Reise-Assistance | |
Impf- und Gesundheitsbestimmungen | |
Informationen zur ärztlichen Versorgung in Ihrem Urlaubsland | |
Empfehlung Deutsch- oder englischsprachige Arztpraxen vor Ort | |
Erhältliche Arzneimittel | |
Notfall-Assistance | |
Kontaktherstellung und Informationsübermittlung zwischen behandelndem Arzt am Reiseort und Hausarzt | |
Übersetzung ärztlicher Befunde und Therapiemaßnahmen | |
Psychologische Ersthilfe |
Einmalbeitrag | Europ Assistance Auslandsreise-Krankenversicherung | ||
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Welt inkl. USA/Kanada - ohne Selbstbeteiligung | |||
Alter | bis 64 Jahre | 65-74 Jahre | ab 75 Jahre |
Einzelperson | 45,00 € | 56,00 € | 113,00 € |
Paar | 65,00 € | 82,00 € | 163,00 € |
Familie | 95,00 € | 118,00 € | 237,00 € |
Für den Vertragsabschluss beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Versicherbarer Personenkreis:
Versichern können Sie sich und weitere Personen mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
Paartarif:
Im Paartarif sind Sie selbst und Ihr Partner versichert. Als Partner gelten Ehegatten, Lebenspartner oder Lebensgefährten. Beide Personen müssen einen gemeinsamen Wohnsitz haben.
Familientarif:
Als Familie gelten 1 oder 2 erwachsene Personen und bis zu 7 Personen unter 28 Jahren. Dies ist unabhängig davon, ob diese miteinander verwandt sind oder einen gemeinsamen Wohnsitz haben.
Geltungsbereich:
Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Als Reise im Sinne der Versicherungsbedingungen gelten grundsätzlich alle privaten und beruflich veranlassten Reisen unabhängig vom Reiseziel. Fahrten zwischen Ihrem ständigen Wohnsitz und Ihrer Arbeitsstätte gelten nicht als Reise.
Versicherungsschutz bei Reisewarnung:
Es besteht kein Versicherungsschutz in Ländern, für die eine Reisewarnung besteht.