DKV Versicherung
Testsieger
DKV ReiseMed Tarif AS12 Auslandsreisekrankenversicherung
Reisekrankenversicherung
ab
39,00 €
pro Monat
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Tel. +49 351 8328830
(Mo.-Fr. 9-12 Uhr & 13-17 Uhr)
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Tarif:
für Deutsche im Ausland (Outgoing)Produkt:
ReisekrankenversicherungEinzelpolice / Jahrespolice:
Einmalversicherung für eine ReiseReisedauer:
bis 12 MonateGeltungsbereich:
weltweit mit / ohne AmerikaHeimaturlaub:
-Reiseart:
gültig für alle ReiseartenAltersgrenzen:
keine AltersbegrenzungSelbstbeteiligung:
ohne SelbstbehaltTesturteil:
Stiftung Warentest Testsieger 2023Krankenrücktransport:
medizinisch sinnvoller & vertretbarer RücktransportZusatzleistungen:
-Abschlussfrist:
bis zum Abreisetag möglichVerlängerungsoption:
-Zahlungsart:
einmalig per LastschriftBeitrag für Einzelperson / Familie / Senioren:
ab 39,00 € / kein Angebot / ab 259,00 € (> 70 Jahre)Mindestprämie:
1 MonatsbeitragLeistungen im Überblick | DKV ReiseMed Tarif AS12 |
---|---|
AUSLANDSREISE-KRANKENVERSICHERUNG | |
Selbstbeteiligung | ohne Selbstbehalt |
Medizinisch notwendige Heilbehandlung durch Ärzte, Heilpraktiker, Chiropraktiker und Osteopathen | 100% |
Ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel | 100% |
Ärztlich verordnete Heilmittel (z. B. Bäder, Massagen) | 100% |
Ärztlich verordnete Hilfsmittel (ausgenommen Sehhilfen und Hörgeräte) | 100% |
Stationärer Krankenhausaufenthalt sowie notwendige Operationen (einschließlich Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung) | 100% |
Unterbringung einer erwachsenen Begleitperson im Krankenhaus bei eine stationären Aufenthalt eines versicherten, minderjährigen Kindes | 100% |
Medizinisch notwendiger Transport zum nächstgelegenen Krankenhaus | 100% |
COVID-19 Erkrankungen mitversichert | 100% |
Weltweiter Versicherungsschutz bei Pandemien | 100% |
Versicherungsschutz bei bestehenden Reisehinweisen und –warnungen durch das Auswärtige Amt in allen Ländern der Welt | 100% |
Schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen einschließlich notwendige Füllungen und provisorischer Zahnersatz in einfacher Ausführung | 100% |
Reparatur von vorhandenem Zahnersatz | 100% |
Ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen sowie notwendige Heilbehandlungen für das neugeborene Kind bei Frühgeburten bis zur 36. SSW | 100% |
Vorsorge- und Ultraschalluntersuchungen sowie Entbindungen für Schwangerschaften, die während der Reise eintreten | 100% |
Maximal 5 ambulante, psychoanalytische oder psychotherapeutische Sitzungen | 100% |
Notfallbetreuung von minderjährigen Kindern bei stationären Aufenthalten, Krankenrücktransport oder Tod der Eltern einschließlich hierdurch bedingte Rückreisekosten | 100% |
Such-, Rettungs- und Bergungskosten | 10.000 € |
Krankenrücktransport aus dem Ausland (medizinisch sinnvoll und vertretbar) | 100% |
Überführungs- und Bestattungskosten | 100% |
Telefonkosten für Anrufe beim DKV Reise-Notruf | 100% |
Assistanceleistungen durch qualifizierte Dienstleister | 100% |
Notrufservice (24-Stunden Notruf) | 100% |
Nachleistung im Ausland bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit | 100% |
DKV ReiseMed Tarif AS12 Auslandsreise-Krankenversicherung | |||||
---|---|---|---|---|---|
Tarifvariante | Selbstbehalt | Max. Reisedauer | Alter | Beitrag pro Monat | Geltungsbereich |
AS12 R | nein | 1.-12. Monat | 0-24 J. | 39,00 € | Ausland ohne Amerika |
25-29 J. | 56,00 € | ||||
30-49 J. | 72,00 € | ||||
50-69 J. | 101,00 € | ||||
ab 70 J. | 259,00 € | ||||
AS12 A | nein | 1.-12. Monat | 0-24 J. | 104,00 € | Amerika (Nord-, Mittel-, Südamerika und Karibik) |
25-29 J. | 144,00 € | ||||
30-49 J. | 186,00 € | ||||
50-69 J. | 252,00 € | ||||
ab 70 J. | 677,00 € |
Für Reisen in mehrere Länder gilt: Wenn die Aufenthaltsdauer in einer Region 50 % oder mehr beträgt, ist die entsprechende Tarifstufe A oder R über die gesamte Vertragdauer zu wählen.
Für den Vertragsabschluss beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Versicherbare Personen:
Versicherungsfähig sind Personen, deren gewöhnlicher Aufenthalt bei Abschluss der Versicherung in Deutschland liegt. Die Versicherungsfähigkeit endet für Sie bzw. den Versicherten mit der Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes ins Ausland. Versichert ist die namentlich im Versicherungsschein genannte Person. Für ein neugeborenes Kind besteht Versicherungsschutz unter den Voraussetzungen der Ziffer 4.3.
Geltungsbereich:
Der Schutz der Versicherung erstreckt sich auf das Ausland. Nicht als Ausland gelten Länder, in denen der Versicherte einen ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Deutschland gilt nicht als Ausland. Unterbricht die versicherte Person vorübergehend – längstens für acht Wochen – den Aufenthalt im Ausland, so besteht auch für während dieser Unterbrechung im Inland akut eintretende Versicherungsfälle Versicherungsschutz für Leistungen nach Nr. 1.1. Erfolgt innerhalb von acht Wochen nach Unterbrechung des Auslandsaufenthaltes keine Wiederausreise, so endet das Versicherungsverhältnis spätestens acht Wochen nach der Wiedereinreise, frühestens jedoch einen Monat nach Versicherungsbeginn.
Der Tarif wird in zwei Stufen angeboten. Für weltweite Reisen außerhalb von Amerika gilt die Stufe R. Für Reisen nach Amerika (Nord-, Mittel-, Südamerika und Karibik) ist die Stufe A abzuschließen. Für Reisen in mehrere Länder gilt: Wenn die Aufenthaltsdauer in einer Region 50 % oder mehr beträgt, ist die entsprechende Tarifstufe A oder R über die gesamte Vertragdauer zu wählen.
Vertragslaufzeit:
Der Versicherungsschutz gilt für Auslandsaufenthalte für 1-12 Monate. Bei Abschluss ist die Versicherungsdauer in Monaten über die gesamte Reisedauer anzugeben. Eine nachträgliche Verlängerung, sowie Verlängerung über den 12. Monat hinaus ist nicht möglich.
Versicherbare Personen:
Versicherungsfähig sind Personen, deren gewöhnlicher Aufenthalt bei Abschluss der Versicherung in Deutschland liegt. Die Versicherungsfähigkeit endet für Sie bzw. den Versicherten mit der Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes ins Ausland. Versichert ist die namentlich im Versicherungsschein genannte Person. Für ein neugeborenes Kind besteht Versicherungsschutz unter den Voraussetzungen der Ziffer 4.3.
Geltungsbereich:
Der Schutz der Versicherung erstreckt sich auf das Ausland. Nicht als Ausland gelten Länder, in denen der Versicherte einen ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Deutschland gilt nicht als Ausland. Unterbricht die versicherte Person vorübergehend – längstens für acht Wochen – den Aufenthalt im Ausland, so besteht auch für während dieser Unterbrechung im Inland akut eintretende Versicherungsfälle Versicherungsschutz für Leistungen nach Nr. 1.1. Erfolgt innerhalb von acht Wochen nach Unterbrechung des Auslandsaufenthaltes keine Wiederausreise, so endet das Versicherungsverhältnis spätestens acht Wochen nach der Wiedereinreise, frühestens jedoch einen Monat nach Versicherungsbeginn.
Der Tarif wird in zwei Stufen angeboten. Für weltweite Reisen außerhalb von Amerika gilt die Stufe R. Für Reisen nach Amerika (Nord-, Mittel-, Südamerika und Karibik) ist die Stufe A abzuschließen. Für Reisen in mehrere Länder gilt: Wenn die Aufenthaltsdauer in einer Region 50 % oder mehr beträgt, ist die entsprechende Tarifstufe A oder R über die gesamte Vertragdauer zu wählen.
Vertragslaufzeit:
Der Versicherungsschutz gilt für Auslandsaufenthalte für 1-12 Monate. Bei Abschluss ist die Versicherungsdauer in Monaten über die gesamte Reisedauer anzugeben. Eine nachträgliche Verlängerung, sowie Verlängerung über den 12. Monat hinaus ist nicht möglich.