Care Concept Versicherung
Care College USA Krankenversicherung für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen
Auslandskrankenversicherung
Tel. +49 351 8328830
(Mo.-Fr. 9-12 Uhr & 13-17 Uhr)
Tarif:
für Deutsche & Österreicher im AuslandProdukt:
Langzeit AuslandsreiseversicherungEinzelpolice / Jahrespolice:
Einmalversicherung für eine ReiseReisedauer:
bis 60 Monate (5 Jahre)Geltungsbereich:
weltweit inkl. USA & KanadaHeimaturlaub:
abhängig von VertragslaufzeitReiseart:
gültig für Bildungsreisende (Praktikant, Sprachschüler, Student, etc.)Altersgrenzen:
bis zum 35. Lebensjahr buchbarSelbstbeteiligung:
ohne SelbstbehaltTesturteil:
-Krankenrücktransport:
medizinisch sinnvoller RücktransportZusatzleistungen:
Haftpflicht & Unfall optionalAbschlussfrist:
bis zum Abreisetag möglichVerlängerungsoption:
Verlängerung auf schriftliche Anfrage möglich (Prüfung)Zahlungsart:
monatlich, jährlich oder einmalig per Lastschrift / KreditkarteBeitrag für Familien / Senioren:
kein Angebot| Leistungen im Überblick | Care College USA |
|---|---|
| AUSLANDSREISE-KRANKENVERSICHERUNG | |
| Notfallservice weltweit | ja |
| Erfüllung der jeweiligen lokalen Anforderungen der Behörden und Universitäten der USA | ja |
| ärztlich verordnete Medikamente und Krankentransporte | ja |
| stationäre Behandlung im Krankenhaus in der allgemeinen Pflegeklasse -Mehrbettzimmer - ohne Wahlleistungen | ja |
| Schwangerschaftsuntersuchungen und -behandlungen | ja |
| Kostenerstattung Heilbehandlungskosten nach GOÄ/GOZ bis max. | 2,3-facher Satz |
| ärztlich verordnete Hilfsmittel nach einem Unfall (einfache Ausführung) | 100% |
| medizinisch sinnvoller Rücktransport ins Heimatland | 100% |
| schmerzstillende Zahnbehandlung (Vorlage Heil-/Kostenplan bei Behandlung von mehr als zwei Zähnen) | 100% |
| Überführungskosten bei Tod/Bestattungskosten bis | 23.000 € |
| Selbstbeteiligung je Versicherungsfall | - |
| Nachhaftung | 8 Wochen |
| Zahnersatzkosten (in 2 Versicherungsjahren; Wartezeit 8 Monate) | 70%, max. 1.000 € |
| Rückerstattung einer Monatsprämie bei Leistungsfreiheit innerhalb eines Versicherungsjahres | ja |
| Ausfallgeld bei schwerer Erkrankung je Versicherungsjahr bis | 2.500 € |
| Sehhilfen (Wartezeit 3 Monate) bis | 100 € |
| Wichtiger Hinweis: Es besteht ein Eigenanteil in Höhe von 20% der Behandlungskosten, max. 25.000,– EUR, bei Ablehnung des Rücktransportes ins Heimatland oder geplante Behandlung außerhalb von MedCare Netzwerkkliniken in den USA. |
| Tarifvariante | Reisedauer | Monatsbeitrag | Alter | Geltungsbereich |
|---|---|---|---|---|
| Care College USA |
1.-18. Monat | 270 € | bis 35 J. |
Welt |
| ab 19. Monat | 380 € |
Versicherbarer Personenkreis:
Versicherbar sind Deutsche oder Österreicher während eines weltweiten Aufenthaltes inklusive der Staaten USA, Kanada und Mexiko zur Durchführung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen (z. B. Studenten, Sprachschüler, Praktikanten, Work and Traveler und weitere).
Maximales Alter bei Vertragsbeginn: 35 Jahre.
Geltungsbereich:
Die Versicherung gilt nur während des Aufenthaltes im Ausland (inklusive der Staaten USA, Kanada, Mexiko). Als Ausland gelten weltweit alle Länder, - mit Ausnahme der Staatsgebiete, deren Staatsangehörigkeit die versicherte Person besitzt und/oder in dem sie vor Reiseantritt einen ständigen Wohnsitz hat.
Heimaturlaub:
Der gewährte Heimaturlaub ist abhängig von der Vertragslaufzeit; maximal 90 Tage/Jahr.
Versicherungsdauer:
Die Mindest-Vertragslaufzeit in der Auslandsversicherung Care College USA beträgt 1 Monat. Die max. Versicherungslaufzeit beträgt 4 Jahre inkl. aller Verlängerungen.
Der Tarif erfüllt die speziellen Anforderungen US-amerikanischer, kanadischer und mexikanischer Universitäten und Bildungseinrichtungen, US State Departments sowie die Anforderungen für ein J1, J2, F1 oder F2 Visum.
Gemäß
Versicherungsbedingungen für Auslandskrankenversicherungen von Sprachschülern und Studenten bei der HanseMerkur Reiseversicherung AG
Care College USA VB-KV 2024_10 (CU2024_10)
gilt:
[...]
X. Erweiterter Leistungsumfang
Soweit die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen an staatlichen oder privaten Bildungseinrichtungen in den USA oder den US-amerikanischen Territorien (Colleges, Universitäten etc.) nur unter der Voraussetzung möglich ist, dass Versicherungsschutz für eine Leistungsart besteht, die in § 7 dieser Bedingungen explizit ausgeschlossen oder nicht genannt ist (z. B. psychologische Betreuung), gilt diese Leistungsart als mitversichert. [ff]

