BDAE Versicherung

BDAE (EXPAT BUSINESS) für Mitarbeiter international tätiger Unternehmen

Firmen-Reiseversicherung

ab
196 €
pro Monat
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Tel. +49 351 8328830
(Mo.-Fr. 9-12 Uhr & 13-17 Uhr)
Produkt:
Langzeit Auslandskrankenversicherung
Tarif:
Reiseschutz für Mitarbeiter im Ausland
Reiseart:
Gültig für Geschäftsreisen
Geltungsbereich:
weltweit (Tarifzonen 1-4)
Selbstbeteiligung:
Ohne Selbstbehalt
Altersgrenzen:
bis zum 66. Lebensjahr buchbar
Heimaturlaub:
Heimaturlaub max. 120 Tage/Vers.-jahr; max. 60 T. am Stück
Krankenrücktransport:
Medizinisch notwendiger Rücktransport inkl.
Zusatzleistungen:
Keine optionalen Zusatzleistungen buchbar
Abschlussfrist:
jederzeit
Zahlungsart:
Zahlweise - monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich per Lastschrift oder Kreditkarte
Familiendefinition:
Als Familienangehörige gelten in häuslicher Gemeinschaft lebende Lebenspartner und Kinder.
Leistungen im ÜberblickEXPAT BUSINESS
AUSLANDSREISE-KRANKENVERSICHERUNG  
Jährlicher Selbstbehalt 0 €
ambulante Behandlungen 100%
stationäre Behandlungen 100%
Arznei-, Verband- und Heilmittel 100%
zahnmedizinische Behandlungen 100%
Zahnersatz/Kieferorthopädische Maßnahmen 80%, bis zu 4.000 €/Jahr
ambulante Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen 100%
Impfungen für Kinder laut den Empfehlungen der STIKO gemäß der in Deutschland üblichen Früherkennungsuntersuchungen  
Schwangerschaft und Entbindung 100%
Hilfsmittel bis 80%, max. 1.000 €/Jahr
Sehhilfen pro Versicherungsjahr 50 €/Jahr
Psychotherapie: bei Trauma 80% für ambulante Behandlungen, max. 2.000 €/Jahr  
Krankentransport 100%
Repatriierungen (Rücktransport) pro Schadenereignis bis zu 250.000 €
Überführung im Todesfall bis zu 10.000 €
Versicherungsschutz im Heimatland möglich  
Assistance-Leistungen (z. B. mehrsprachige 24-h-Notfallrufnummer)  
Feel Good Package  
weltweite Patienten-Rechtsschutzversicherung  
  BDAE EXPAT BUSINESS
Monatsbeitrag: Zone 1 Zone 2 Zone 3 Zone 4
Mitarbeitende 196,00 € 217,00 € 289,00 € 1.168,00 €
Familienangehörige
(pro Person)
260,00 € 288,00 € 384,00 € 1.604,00 €

Für urlaubs- oder berufsbedingte Aufenthalte in Ländern einer übergeordneten Zone besteht Versicherungsschutz für maximal 42 Tage (kumuliert) pro Versicherungsjahr.

Für den Vertragsabschluss beachten Sie bitte folgende Hinweise:

Versicherbare Personen:
Mitglieder und Mitarbeiter des Versicherungsberechtigten, sowie Freiberufler und Selbstständige die sich im Auftrag der Firma im Ausland aufhalten und mindestens 25 Stunden pro Woche vertraglich tätig sind, und deren Familienangehörige, sofern Versicherungsfähigkeit gem. der VB Teil I, § 1 gegeben ist. Das höchstversicherbare Alter beträgt 66 Jahre. Der Versicherungsschutz endet automatisch spätestens mit Ablauf des Monats bevor die versicherte Person 67 Jahre alt wird. Als Familienangehörige gelten in häuslicher Gemeinschaft lebende Lebenspartner und Kinder.

Geltungsbereich:
Versicherungsschutz besteht in der jeweils vereinbarten Länderzone (Zone 1, 2, 3 oder 4). Er besteht im vollen Umfang für all die Länder, die der gewählten Zone zugeordnet sind sowie in allen Ländern, die sich in einer der darunterliegenden Zonen befinden.
Für urlaubs- oder berufsbedingte Aufenthalte in den nicht versicherbaren Ländern und in den Ländern einer übergeordneten Zone besteht Versicherungsschutz für maximal 42 Tage (kumuliert) pro Versicherungsjahr. Der Versicherungsschutz ist begrenzt auf akut auftretenden Behandlungsbedarf.
Für urlaubs- oder berufsbedingte Aufenthalte deutscher Staatsbürger in Deutschland besteht Versicherungsschutz für maximal 60 Tage am Stück. Insgesamt besteht Versicherungsschutz für maximal 179 Tage pro Versicherungsjahr.

Vertragslaufzeit:
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), welcher in der Versicherungsbestätigung angegeben ist, jedoch nicht vor Zahlung der Beiträge und nicht vor Ablauf der Wartezeit sowie nicht vor Beginn des Aufenthaltes im vereinbarten Geltungsbereich. Er endet automatisch spätestens mit Ablauf des Monats, bevor die versicherte Person 67 Jahre alt wird. Zudem endet die Deckung auch mit Abmeldung der versicherten Person aus dem Gruppenvertrag, mit dem Tod der versicherten Person, mit Wegfall der Voraussetzung für die Versicherungsfähigkeit, oder letztendlich wenn der Gruppenversicherungsvertrag beendet wurde.

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