BDAE Versicherung
BDAE (EXPAT BUSINESS) für Mitarbeiter international tätiger Unternehmen
Firmen-Reiseversicherung
Tel. +49 351 8328830
(Mo.-Fr. 9-12 Uhr & 13-17 Uhr)
Produkt:
Langzeit AuslandskrankenversicherungTarif:
Reiseschutz für Mitarbeiter im AuslandReiseart:
Gültig für GeschäftsreisenGeltungsbereich:
weltweit (Tarifzonen 1-4)Selbstbeteiligung:
Ohne SelbstbehaltAltersgrenzen:
bis zum 66. Lebensjahr buchbarHeimaturlaub:
Heimaturlaub max. 120 Tage/Vers.-jahr; max. 60 T. am StückKrankenrücktransport:
Medizinisch notwendiger Rücktransport inkl.Zusatzleistungen:
Keine optionalen Zusatzleistungen buchbarAbschlussfrist:
jederzeitZahlungsart:
Zahlweise - monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich per Lastschrift oder KreditkarteFamiliendefinition:
Als Familienangehörige gelten in häuslicher Gemeinschaft lebende Lebenspartner und Kinder.Leistungen im Überblick | EXPAT BUSINESS |
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AUSLANDSREISE-KRANKENVERSICHERUNG | |
Jährlicher Selbstbehalt | 0 € |
ambulante Behandlungen | 100% |
stationäre Behandlungen | 100% |
Arznei-, Verband- und Heilmittel | 100% |
zahnmedizinische Behandlungen | 100% |
Zahnersatz/Kieferorthopädische Maßnahmen | 80%, bis zu 4.000 €/Jahr |
ambulante Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen | 100% |
Impfungen für Kinder laut den Empfehlungen der STIKO gemäß der in Deutschland üblichen Früherkennungsuntersuchungen | |
Schwangerschaft und Entbindung | 100% |
Hilfsmittel | bis 80%, max. 1.000 €/Jahr |
Sehhilfen pro Versicherungsjahr | 50 €/Jahr |
Psychotherapie: bei Trauma 80% für ambulante Behandlungen, max. 2.000 €/Jahr | |
Krankentransport | 100% |
Repatriierungen (Rücktransport) pro Schadenereignis bis zu | 250.000 € |
Überführung im Todesfall bis zu | 10.000 € |
Versicherungsschutz im Heimatland möglich | |
Assistance-Leistungen (z. B. mehrsprachige 24-h-Notfallrufnummer) | |
Feel Good Package | |
weltweite Patienten-Rechtsschutzversicherung |
BDAE EXPAT BUSINESS | ||||
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Monatsbeitrag: | Zone 1 | Zone 2 | Zone 3 | Zone 4 |
Mitarbeitende | 196,00 € | 217,00 € | 289,00 € | 1.168,00 € |
Familienangehörige (pro Person) |
260,00 € | 288,00 € | 384,00 € | 1.604,00 € |
Für urlaubs- oder berufsbedingte Aufenthalte in Ländern einer übergeordneten Zone besteht Versicherungsschutz für maximal 42 Tage (kumuliert) pro Versicherungsjahr.
Für den Vertragsabschluss beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Versicherbare Personen:
Mitglieder und Mitarbeiter des Versicherungsberechtigten, sowie Freiberufler und Selbstständige die sich im Auftrag der Firma im Ausland aufhalten und mindestens 25 Stunden pro Woche vertraglich tätig sind, und deren Familienangehörige, sofern Versicherungsfähigkeit gem. der VB Teil I, § 1 gegeben ist. Das höchstversicherbare Alter beträgt 66 Jahre. Der Versicherungsschutz endet automatisch spätestens mit Ablauf des Monats bevor die versicherte Person 67 Jahre alt wird. Als Familienangehörige gelten in häuslicher Gemeinschaft lebende Lebenspartner und Kinder.
Geltungsbereich:
Versicherungsschutz besteht in der jeweils vereinbarten Länderzone (Zone 1, 2, 3 oder 4).
Er besteht im vollen Umfang für all die Länder, die der gewählten Zone zugeordnet sind
sowie in allen Ländern, die sich in einer der darunterliegenden Zonen befinden.
Für urlaubs- oder berufsbedingte Aufenthalte in den nicht versicherbaren Ländern und in den Ländern einer übergeordneten Zone besteht Versicherungsschutz für maximal 42 Tage (kumuliert) pro Versicherungsjahr. Der Versicherungsschutz ist begrenzt auf akut auftretenden Behandlungsbedarf.
Für urlaubs- oder berufsbedingte Aufenthalte deutscher Staatsbürger in Deutschland besteht Versicherungsschutz für maximal 60 Tage am Stück. Insgesamt besteht Versicherungsschutz für maximal 179 Tage pro Versicherungsjahr.
Vertragslaufzeit:
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), welcher in der Versicherungsbestätigung angegeben ist, jedoch nicht vor Zahlung der Beiträge und nicht vor Ablauf der Wartezeit sowie nicht vor Beginn des Aufenthaltes im vereinbarten Geltungsbereich.
Er endet automatisch spätestens mit Ablauf des Monats, bevor die versicherte Person 67 Jahre alt wird. Zudem endet die Deckung auch mit Abmeldung der versicherten Person aus dem Gruppenvertrag, mit dem Tod der versicherten Person, mit Wegfall der Voraussetzung für die Versicherungsfähigkeit, oder letztendlich wenn der Gruppenversicherungsvertrag beendet wurde.